Einkauf & Materialwirtschaft

Globales Handeln mit lokalen Ansprechpartnern – der Einkauf bei Linde


Die Mitarbeiter der Materialwirtschaft in der Schweiz sichern die Verfügbarkeit unserer Qualitätsprodukte für unsere Kunden. Dabei ist die Zufriedenheit unserer Kunden das oberste Ziel. Dies erreichen wir durch eine kooperative und professionelle Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten unter Einsatz neuester Technologien und innovativer Ideen. Im Sinne einer effizienten «Supply Chain» sind wir Dienstleister für interne und externe Partner der Linde AG.

Gemäss dem Gedanken von «Total Quality Management» wollen wir keine Fehler übernehmen, keine Fehler machen und auch keine Fehler weitergeben. Diese Fehlerminimierung nach «Six Sigma» und das Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001 und SCC** bilden die Basis für optimale Qualitätssicherung. Das gleiche Engagement erwarten wir für ein gemeinsames Bestehen am Markt auch von unseren Zulieferern.

Wenn Ihre Leistungen und Produkte uns hierbei helfen können, dann finden Sie bei uns den richtigen Ansprechpartner.


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Einkauf Schweiz Allgemeine Einkaufsbedingungen

Einkauf Schweiz

Effiziente Versorgung von Linde


Die Aufgabe des Einkaufs in der Schweiz (Warengruppeneinkauf) im in Dagmersellen (Luzern) ist eine effiziente Versorgung des Geschäftsbereichs Linde mit wiederkehrenden Bedarfen für unser Zentrallager in Dagmersellen, aber auch die Beschaffung von Produktionsteilen, Gemeinkostenmaterial und Dienstleistungen aller Art für die verschiedenen Standorte innerhalb der Schweiz.


Allgemeine Einkaufsbedingungen

Die aktuellen Allgemeinen Einkaufsbedingungen von Linde bieten wir Ihnen hier zum Download an


Allen Bestellungen und Vertragsabschlüssen von Unternehmen von Linde liegen – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist – ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Lieferanten gelten nur, wenn sie vom Besteller ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten den Besteller ohne Anerkennung auch dann nicht, wenn er nicht ausdrücklich widerspricht. Das gilt auch für den Fall, dass der Besteller die bestellte Lieferung/Leistung ganz oder teilweise vorbehaltlos abnimmt oder Zahlung leistet.