Für die optimale Darstellung des Linde-Webshops benötigen Sie mindestens die folgende Browserversion:
• Internet Explorer 9.0
• Mozilla Firefox 38
• Safari 8
• Chrome 45
Bitte stellen Sie sicher, dass JavaScript in Ihren Browsereinstellungen aktiviert ist.
- Home
- Sicherheit & Qualität
- Sicherheitsdokumente
- Transporthinweise und Beförderungspapiere
Transporthinweise
Gase sicher und im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen transportieren
Gasetransporte unterliegen dem ADR (Internationales Abkommen über den Transport von gefährlichen Gütern) und SDR (Schweizerische Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse). Die Gefahrenpotentiale dieser Transporte werden durch die richtige Handhabung der Produkte, der Kenntnis ihrer Eigenschaften und durch die Verpackung wesentlich verringert.
Beförderungspapiere
Gasetransporte unterliegen dem ADR (Internationales Abkommen über den Transport von gefährlichen Gütern) und SDR (Schweizerische Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse).
Bei Linde wird das neue ADR 2021 eingesetzt. Bei Transporten, welche die in Kapitel 1.1.3.6. festgesetzten Freigrenzen überschreiten, müssen dem Fahrer schriftliche Weisungen in der jeweiligen Landessprache mitgeben werden.
Die entsprechenden Blätter finden Sie unter dem folgenden Link.
Weitere Informationen
- Übersicht SDR/ADR Vorschriften für Abholer
- Beförderung gefährlicher Güter durch Privatpersonen
- Beförderung gefährlicher Güter durch Gewerbe «Handwerkerregel»
- Beförderung gefährlicher Güter durch Gewerbe. SDR/ADR Höchstzulässige Mengen für Gewerbetreibende um ein eigenes Lager aufzufüllen
- Generelle Vorschriften SDR/ADR
- Checkliste für den Abholkunden, welcher Gase in Gebinden innerhalb der Freigrenze transportiert ADR/SDR
- Checkliste für den Abholkunden, welcher Gase in Gebinden über der Freigrenze transportiert ADR/SDR