Transporthinweise

Gase sicher und im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen transportieren


Gasetransporte unterliegen dem ADR (Internationales Abkommen über den Transport von gefährlichen Gütern) und SDR (Schweizerische Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse). Die Gefahrenpotentiale dieser Transporte werden durch die richtige Handhabung der Produkte, der Kenntnis ihrer Eigenschaften und durch die Verpackung wesentlich verringert.


Beförderungspapiere

Gasetransporte unterliegen dem ADR (Internationales Abkommen über den Transport von gefährlichen Gütern) und SDR (Schweizerische Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse).


Bei Linde wird das neue ADR 2021 eingesetzt. Bei Transporten, welche die in Kapitel 1.1.3.6. festgesetzten Freigrenzen überschreiten, müssen dem Fahrer schriftliche Weisungen in der jeweiligen Landessprache mitgeben werden.

Die entsprechenden Blätter finden Sie unter dem folgenden Link.